Waldschlössl Betriebs GmbH 1220 Wien, Lavaterstraße 7/4/24 E-Mail: info@waldschloessl.eu Telefon: +43 650 8203632 UID: ATU75280278

  1. Geltung

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Waldschlössl Betriebs GmbH, 1220 Wien, Lavaterstraße 7/4/24 (im Folgenden kurz „Waldschlössl“) und ihrem Gast für sämtliche Vertragsabschlüsse in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten also auch, wenn die Anbahnung des Geschäfts über Fernkommunikationsmittel erfolgt, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

1.2.    Die AGB sind dauerhaft auf der Website unter https://waldschloessl.eu/rechtliches/agb abrufbar und können von dort im PDF Format gespeichert werden. Sie gelten für sämtliche Leistungen durch Waldschlössl. Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB an.

1.3.    Waldschlössl leistet ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen – einschließlich abweichender AGB oder Einkaufsbedingungen des Gasts – erkennt Waldschlössl nicht an. Sie sind für Waldschlössl nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass Waldschlössl ihnen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Erfüllung vertraglicher Pflichten durch Waldschlössl ist keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen.

  1. Vertragsabschluss, Anzahlung

2.1.    Stellt der Gast eine verbindliche Buchungsanfrage gemäß Website, gilt diese als Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags, die von Waldschslössl binnen 14 Tagen angenommen werden kann. Durch Bestätigung von Waldschlössl kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Ansonsten erhält der Gast erhält aufgrund seiner Anfrage bzw. auf Basis der vom Gast an Waldschlössl bereitgestellten Informationen ein Angebot. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Gast wird der Beherbergungsvertrag zwischen Waldschlössl und dem Gast geschlossen.

2.2.    Der Gast ist verpflichtet, für die Richtigkeit seiner Daten sowie anderer auftragsrelevanter Daten Sorge zu tragen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Waldschlössls erfolgt.

2.3.    Das Waldschlössl ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist das Waldschlössl verpflichtet, den Gast auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen.

2.4.    Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Gast. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

2.5.    Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

  1. Preisangaben

3.1.    Preisangaben und Leistungsbeschreibungen in einer unverbindlichen Kostenschätzung, auf der Website, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien sind jeweils unverbindlich und – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch exklusive allfälliger Abgaben oder sonstiger Auslagen, die Waldschlössl entstehen, zu verstehen.

3.2.    Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der verbindlichen Buchungsanfrage (sofern diese angeommen wurde) bzw. dem von Waldschlössl an den Gast gerichteten Angebot.

  1. Pflichten und Obliegenheiten

4.1.    Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Der Gast hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gäste-richtlinien (Hausordnung) auszuüben.

4.2.    Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zu bezahlen. Dem Waldschlössl steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

4.3.    Der Gast haftet dem Waldschlössl gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gasts Leistungen des Waldschlössls entgegennehmen, verursachen.

4.4.    Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht Waldschlössl das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Gast bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht Waldschlössl weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Gast gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

4.5.    Wird das Service im Zimmer des Gasts oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20:00 Uhr und vor 6:00 Uhr) verlangt, so ist Waldschlössl berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Waldschlössl kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

4.6.    Waldschlössl ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

  1. Haftung des Waldschlössls für Schäden an eingebrachten Sachen

5.1.    Waldschlössl haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Waldschlössls ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Waldschlössl oder den vom Waldschlössl befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Waldschlössl der Beweis nicht gelingt, haftet das Waldschlössl für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen.

5.2.    Waldschlössl haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Gast oder der Gast der Aufforderung des Waldschlössls, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist Waldschlössl aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Waldschlössls ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Waldschlössls begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen.

5.3.    Die Haftung des Waldschlössls ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

5.4.    Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Waldschlössl nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Waldschlössl haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 6.1. und 6.2. gilt sinngemäß.

5.5.    Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann Waldschlössl ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

5.6.    In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Waldschlössl anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

  1. Haftungsbeschränkungen

6.1.    Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Waldschlössls für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

6.2.    Ist der Gast ein Unternehmer, wird die Haftung des Waldschlössls für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

  1. Tierhaltung, RauChen

7.1.    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Waldschlössls und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

7.2.    Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.

7.3.    Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Waldschlössls zu erbringen.

7.4.    Der Gast bzw sein Versicherer haften dem Waldschlössl gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Waldschlössls, die Waldschlössl gegenüber Dritten zu erbringen hat.

7.5.    In Gesellschafts-, Restauranträumen und im Café dürfen sich Tiere nur aufhalten, wenn von ihnen keine Gefahr für andere Gäste ausgeht und sich andere Gäste durch sie nicht gestört fühlen.

7.6.    Das Rauchen ist in allen Zimmern und Räumlichkeiten des Waldschlössls verboten. Rauchen auf Balkonen und Terrassen ist gestattet, soweit sich andere Gäste dadurch nicht gestört fühlen

  1. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch Waldschlössl

8.1.    Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann Waldschlössl ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

8.2.    Falls der Gast bis 22.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

8.3.    Hat der Gast eine Anzahlung geleistet und erscheint bis 22.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 11.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

8.4.    Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann der Beherbergungsvertrag durch den Waldschlössl, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

  1. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Gast, Stornogebühr

9.1.    Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden.

9.2.    Außerhalb des im Absatz 9.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gasts nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  1. Behinderungen der Anreise

10.1.  Kann der Gast am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Gast nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

10.2.  Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

10.3.  Unterbleibt die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, wird die Ausführung unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert, oder verstößt der Gast fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, ist Waldschlössl berechtigt, vom Vertrag einseitig zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt (Naturereignisse, Wetterlage, behördliche Untersagung, begründete Bedenken gegen die Sicherheit etc) unterbleibt.

  1. Verlängerung der Beherbergung

11.1.   Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann Waldschlössl der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Waldschlössl trifft dazu keine Verpflichtung.

11.2.  Kann der Gast am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser, behördliche Anordnung etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Gast die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Waldschlössl ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

  1. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

12.1.  Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

12.2.  Reist der Gast vorzeitig ab, so ist Waldschlössl berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Waldschlössl wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gasts an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.

12.3.  Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit Waldschlössl.

12.4.  Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

12.5.  Waldschlössl ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast

  • von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  • von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
  • die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

12.6.  Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann Waldschlössl den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder Waldschlössl von seiner Beherbergungs-pflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Gasts sind ausgeschlossen.

  1. Erkrankung oder Tod des Gastes

13.1.  Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird Waldschlössl über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Waldschlössl die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.

13.2.  Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird Waldschlössl auf Kosten des Gasts für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

13.3.  Waldschlössl hat gegenüber dem Gast oder bei Todesfall gegen dessen Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

  • offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
  • notwendig gewordene Raumdesinfektion,
  • unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderen-falls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
  • Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
  • Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
  • allfällige sonstige Schäden, die dem Waldschlössl entstehen.
  1. Rücktrittsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung

14.1.  Sofern der Gast Verbraucher iSd § 1 KSchG ist, kann er von dem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

14.2.  Der Gast muss Waldschlössl mittels einer eindeutigen Rücktrittserklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Gast das auf der Website zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Erklärung des Rücktritts ist jedoch an keine bestimmte Form gebunden.

14.3.  Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

Waldschlössl Betriebs GmbH

1220 Wien, Lavaterstraße 7/4/24

E-Mail: info@waldschloessl.eu

Die Rückzahlung erfolgt spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.

14.4.  Tritt der Gast von einem Vertrag fristgerecht zurück, nachdem Waldschlössl mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er Waldschlössl einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von Waldschlössl bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

14.5.  Ausschluss des Rücktrittsrechts: Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn Waldschlössl – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Gasts sowie einer Bestätigung des Gasts über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

  1. Beschwerdeverfahren

15.1.  Waldschlössl steht dem Gast im Fall von Beanstandungen über die in diesen AGB und im Impressum der Website angeführten Erreichbarkeiten zur Verfügung.

15.2.  Beschwerden des Gasts werden von Waldschlössl persönlich entgegen genommen und bearbeitet. Waldschlössl wird zu Beschwerden des Gasts in der Regel binnen 7 Werktagen schriftlich (per E-Mail) Stellung nehmen.

  1. Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten des Gasts wird auf die allgemeine Datenschutzmittelung von Waldschlössl, jederzeit abrufbar unter https://waldschloessl.eu/rechtliches/datenschutzerklaerung, verwiesen.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

18.1.  Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, seiner Anbahnung oder Auflösung wird die Zuständigkeit des für 1010 Wien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Waldschlössl hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gasts zu klagen. Ist der Gast Verbraucher iSd § 1 KSchG, ist anstelle der vorgenannten Gerichtstandsvereinbarung jenes sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

18.2.  Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des internationalen Privatrechts anzuwenden. Sofern der Gast Verbraucher ist, bleiben davon allfällige zwingend anzuwendende Eingriffsnormen seines Heimatstaates unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

19.1.  Waldschlössl behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Gast gegenüber wirksam, wenn er bei seiner neuerlichen Beauftragung die AGB unwidersprochen akzeptiert. Es gelten daher jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden AGB.

19.2.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags, sowie allfällige vertragsrelevante Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch Waldschlössl.

19.3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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